
Ablauf
06.09.2024 Elektrokontrollen Schweiz AG (Tel./ Mail)


Ich hatte gestern Abend die Gelegenheit mit Herrn Christian Härz (Inhaber Elektrokontrollen Schweiz AG) über die geltenden Installationsvorschriften für Wohnmobile zu sprechen.
"Ein Wohnmobil muss, wenn es bei einem Händler in der Schweiz gekauft wird, den Schweizer Elektro-Installationsvorschriften entsprechen. Es ist nicht zulässig, dass ein neues Wohnmobil mit Schuko-Steckdosen in der Schweiz verkauft wird."
Wir haben zwei Probleme bei der Umrüstung:
Steckdosen:
A: Beim Einsatz der T13 Steckdose muss der Leitungsschutzschalter (LS oder Sicherungsautomat) bei der Landstrom - und bei der Wechselrichtereinspeisung von 16 A auf 13 A geändert werden.
B: Bei Verwendung der T23 Steckdose ist keine Anpassung erforderlich, da diese Steckdose für 16 A ausgelegt ist.
Leitungsschutzschalter (LS) und Fehlerstromschutzschalter (FI)
A: Auf der Landstromseite ist es von Vorteil, einen Leitungsschutzschalter (LS) oder einen FI/LS mit C-Charakteristik zu verwenden. (ermöglicht z.B. den Betrieb eines Staubsaugers)
B: Auf der Wechselrichterseite (Solar- & Inselbetrieb) ist eine B-Charakteristik ausreichend (kein Staubsauger betrieb möglich).
C: Der thermische Bereich (z.B. für den Betrieb eines Ofens) ist bei beiden LS-Typen gleich.

D: Der FI-Schutzschalter oder der Fi/LS mit einer Fehlerstromauslösekennlinie von 30 mA erfüllt im Wohnmobil die Vorschriften.
Bild T13 /10 A Bild T23 /16A


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Dieser Text wurde von Herrn Härz am 6.9.2024 gegengelesen und für korrekt befunden.
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